Den Eigentümer eines Gebäudes bzw. dessen Verwalter trifft die Verpflichtung, für eine gefahrlose Benutzung des Gebäudes Sorge zu tragen.
Zivilrechtliche Bestimmungen legen umfangreiche Verkehrssicherungspflichten fest, die eine Haftung des Gebäudeeigentümers zur Folge haben können, zum Beispiel die laut ABGB gegenüber jedermann bestehende Gebäudehalterhaftung (Bauwerkshaftung).
Verletzt ein Gebäudeeigentümer seine Überprüfungs- und Erhaltungsobliegenheiten und kommt es zu einem Schadensfall, so kann er hierfür sowohl straf- als auch zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Das kann sehr leicht geschehen, zum Beispiel durch nicht vorhandene oder mangelhafte Handläufe, schadhafte elektrische Leitungen oder gar herabstürzende Dach- oder Fassadenteile.
So wurden bereits mehrfach Gebäudeeigentümer wegen fahrlässiger (schwerer) Körperverletzung, und sogar schon wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
Maßstab für die Haftung bilden dabei vor Gericht nicht nur die jeweiligen rechtlichen Bauvorschriften, sondern vielmehr noch der „Stand der Technik“, der in der Regel über den konsensmäßigen Zustand des Gebäudes hinausgeht und oft auch Nachrüstverpflichtungen bedingt.
Oft werden die Objektsicherheitsprüfungen mit dem „§57a- Pickerl“ für Kraftfahrzeuge verglichen. Was ein nicht vorhandenes oder abgelaufenes „Pickerl“ bei einem Auto für Risiken birgt, ist allgemein bekannt.
Weniger bekannt ist, dass bei einem Schadensereignis im Gebäudebereich, im Schlimmsten Fall also der Verletzung oder Tötung eines Menschen, von den Gerichten beim Fehlen des Nachweises regelmäßiger Objektsicherheitsprüfungen grundsätzlich von einem schuldhaften Verhalten des Gebäudeeigentümers ausgegangen wird.
Objektsicherheitsprüfungen gemäß den ÖNORMEN B 1300 und B 1301 dürfen nur von qualifizierten und dafür befugten Personen durchgeführt werden. Der Baumeister ist aufgrund seiner umfassenden Ausbildung und Erfahrung im Baubereich dafür qualifiziert und aufgrund der Gewerbeordnung auch befugt.
Durch unsere Ausbildung und laufenden Weiterbildungen im Bereich der Gebäudesicherheit können wir Sie bei der Überprüfung und Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zuverlässig und kompetent betreuen.